01.02.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Kursverluste bei geerbtem Wertpapiervermögen
| 1. Wegen der gesetzgeberischen Entscheidung für das Stichtagsprinzip können nach dem Erbfall eingetretene Kursverluste geerbten Wertpapiervermögens nur in außergewöhnlichen Fallgestaltungen eine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer nach § 163 AO wegen sachlicher Unbilligkeit unter dem Gesichtspunkt des Übermaßverbots und der verfassungsrechtlichen Erbrechtsgarantie rechtfertigen. |
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