01.04.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Mittelbare Grundstücksschenkung erst bei bezugsfertigem Gebäude ausgeführt
| Ist ein Gegenstand einer freigebigen Zuwendung ein Grundstück mit noch zu errichtendem oder fertigzustellendem Gebäude, ist die Zuwendung erst mit Abschluss der Baumaßnahme bzw. Bezugsfertigkeit des Gebäudes ausgeführt (FG Nürnberg 16.9.99, IV 385/98 - rkr. -, EFG 2000, 26). |
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