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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Schenkung in zwei Akten: Freibeträge bei einer Kettenschenkung

    | Wird in einem Übergabevertrag, der eine objektiv unentgeltliche Weitergabe des Zuwendungsgegenstands an einen Ehepartner des Vermögensübernehmers vorsieht, die Weitergabe als unbenannte Zuwendung qualifiziert, ist davon auszugehen, daß der Ersterwerber mit der Übertragung auf seinen Ehepartner eigene ehebedingte Ziele verfolgt, die der Vermögensübergeber mit seinem Einverständnis zur Weitergabe lediglich akzeptiert hat. Bei der Weiter­gabe handelt es sich um eine eigenständige Vermögensdisposition des ersterwerbenden Ehegatten. |