01.04.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Schenkung von Bezugsrechten aus Lebensversicherungen
| Die Schenkung eines Bezugsrechts aus einem Lebensversicherungsvertrag ist erst mit der Fälligkeit der Versicherung ausgeführt (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). |
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