01.09.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Schenkungsteuer auf Zinsvorteil nach Abtretung des Rückzahlungsanspruchs
| Wird ein zinsloses Darlehen mit einer über die Lebenserwartung des Darlehensgebers hinausgehenden Laufzeit gewährt und der Rückzahlungsanspruch später abgetreten, bleibt der um den Zinsvorteil Bereicherte auch nach der Abtretung schenkungsteuerpflichtig. Die Steuer entsteht mit Abschluß des Darlehensvertrags und ist ungeachtet der Abtretung nach dem Zeitraum der Lebenserwartung des Darlehensgebers im Zeitpunkt der Darlehensgewährung zu bemessen. Ist Abtretungsempfängerin die Ehefrau des Beschenkten, liegt in dem Erwerb der Forderung und der weiteren Gewährung des Darlehens an den Ehemann keine Zuwendung unter Ehegatten. |
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