01.04.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Schenkungsteuer für unentgeltlichen Verzicht auf Vermächtnisnießbrauch
| Im unentgeltlichen Verzicht auf den Vermächtnisnießbrauch liegt eine freigebige Zuwendung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Höhe des Kapitalwerts des Nießbrauchsrechts im Zeitpunkt des Verzichts. |
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