01.01.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Unterhalt für den verarmten Schenker - nachträgliche Anschaffungskosten
| Wiederkehrende Zahlungen an einen Schenker, die auf dessen Rückforderungsanspruch wegen Verarmung nach § 528 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB beruhen, sind keine Unterhaltsleistungen, weil der Beschenkte wirtschaftlich nicht belastet ist. Sie können nicht als Sonderausgaben i.S. einer Versorgungsrente bzw. (Versorgungs-) dauernden Last behandelt werden, weil kein darauf abzielender Übertragsvertrag vorliegt. Es handelt sich um nachträgliche Anschaffungskosten, denn ihnen lag beim Erwerb des geschenkten Wirtschaftsguts eine der Höhe und dem Grunde nach aufschiebend bedingte Zahlungsverpflichtung zugrunde. Als nachträgliche Anschaffungskosten können aber nur die jährlichen Zahlungen und nicht ihr Kapitalwert angesehen werden. |
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