01.03.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Zurechnung von Veräußerungs- und Aufgabegewinn nach dem Erbfall
| Hat der Erblasser seine Kinder als Erben eingesetzt und veräußert die als Nießbraucherin und Testamentsvollstreckerin bestimmte Ehefrau Teile des Betriebsvermögens bzw. überführt betriebliche Grundstücke durch Verpachtung ins Privatvermögen, so ist der Veräußerungs- und Aufgabegewinn den Erben anteilig zuzurechnen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig