01.01.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Zurechnung von Veräußerungs- und Aufgabegewinn nach dem Erbfall
| Hat der Erblasser seine Kinder als Erben eingesetzt und veräußert die als Nießbraucherin und Testamentsvollstreckerin bestimmte Ehefrau Teile des Betriebsvermögens bzw. überführt betriebliche Grundstücke durch Verpachtung ins Privatvermögen, so ist der Veräußerungs- und Aufgabegewinn den Erben anteilig zuzurechnen. |
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