01.01.1998 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Bankvollmacht statt Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
| Von seiten der Finanzverwaltung bestehen keine Bedenken, bei vor dem 1. Januar 1997 geschlossenen (Muster-)Verträgen mit einem Kreditinstitut für den Einzelfall den Nachweis zuzulassen, daß statt eines Vertrages zugunsten Dritter lediglich eine Bankvollmacht über den Tod hinaus vereinbart worden ist und das Bankguthaben den oder dem Erben zufällt (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Für nach dem 1. Januar 1997 geschlossene Verträge ist die Erbschaftsteuer gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gegen den Bezugsberechtigten festzusetzen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig