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  • 01.01.1998 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Die Bewertung des übrigen Vermögens

    | Die Finanzverwaltung hat in Ländererlassen vom 18. Juni 1997 die Bewertung des übrigen Vermögens (1.) und in Ländererlassen vom 15. September 1997 die Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden einerseits sowie von Ansprüchen und Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen andererseits (2.) geregelt. |