01.01.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
ErbStR verabschiedet
| Der Bundesrat hat den neuen Erbschaftsteuerrichtlinien (ErbStR) noch am 18. Dezember 1998 zugestimmt. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sind nun die Regelungen zur tatsächlichen Bebauung im Rahmen der Mindestbewertung im Ertragswertverfahren und zur Bewertung von im Bau befindlichen Gebäuden geändert worden. |
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