01.09.2000 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Gutachten zertifizierter Sachverständiger
| Auch Gutachten von Grundstückssachverständigen, die nicht öffentlich bestellt und vereidigt sind, können zum Nachweis für den Verkehrswert anerkannt werden, wenn sie der Verordnung (WertV) und den Richtlinien zur Wertermittlung (WertR) genügen (FinMin Schleswig-Holstein 26.6.2000, VI 316 - S 3014c - 004, NWB 30/2000, 2788). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig