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  • 01.09.2000 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Gutachten zertifizierter Sachverständiger

    | Auch Gutachten von Grundstückssachverständigen, die nicht öffentlich bestellt und vereidigt sind, können zum Nachweis für den Verkehrswert anerkannt werden, wenn sie der Verordnung (WertV) und den Richtlinien zur Wertermittlung (WertR) genügen (FinMin Schleswig-Holstein 26.6.2000, VI 316 - S 3014c - 004, NWB 30/2000, 2788). |