01.09.2000 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Nutzungsvorteil bei Darlehen
| Liegt der marktübliche Zinssatz für ein unverzinsliches oder niedrig verzinsliches Darlehen unter 5,5 Prozent kann, für die Bewertung der Nutzungsvorteile von dem durch den Steuerpflichtigen nachzuweisenden niedrigeren Zinssatz ausgegangen werden (FinMin Baden-Württemberg 20.1.2000, S 3104/6, DStR 2000, 204). |
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