01.05.2000 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Obligatorisches Nutzungsrecht an Betriebsvermögen ist nicht begünstigt
| Ein erworbenes Nutzungsrecht an Betriebsvermögen stellt selbst kein Betriebsvermögen dar. Das Einräumen eines Nutzungsrechts an begünstigtem Betriebsvermögen kann weder bei der Weitergabeverpflichtung noch nach der Behaltensregelung zum Wegfall von Entlastungen führen, weil begünstigtes Vermögen nicht in seiner Substanz übertragen wird (FinMin Baden-Württemberg 4.1.2000, S 3812a/1, DB 2000, 118). |
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