01.02.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Örtliche Zuständigkeit des FA bei Gesamtrechtsnachfolge
| Die Verfügung beschäftigt sich mit der überwiegend verwaltungsspezifischen Frage, welches FA beim Erbfall für bisher nicht regulierte Forderungen und Schulden aus dem Einkommensteuer-Schuldverhältnis des Verstorbenen örtlich zuständig ist. |
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