01.11.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Übertragung des Anteils an vermögensverwaltender Personengesellschaft
| Für Fälle vor dem 1. Januar 1996 schließt sich die Verwaltung der Auffassung des BFH an, daß bei der Schenkung von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft mit dem Grundbesitz verbundene Schulden in die Anteilsbewertung mit eingehen und nicht selbständig vom Steuerwert abgezogen werden können. |
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