01.08.1997 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Umwandlung mit Rückwirkung ohne Einfluß auf Bewertungsstichtag für ErbSt
| Eine nach § 2 Abs. 1 UmwStG rückwirkende Umwandlung beeinflußt nicht den Bewertungsstichtag nach § 11 ErbStG. Liegt der Übertragungszeitpunkt aufgrund der Rückwirkung vor dem Erbfall oder einer Schenkung, so ist der Steuerwert des Nachlasses bzw. der Schenkung nach den tatsächlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Steuerentstehung (§§ 9, 11 ErbStG) zu ermitteln. |
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