01.11.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung und Bundesfinanzhof
Zur Bewertung von Anteilenan Kapitalgesellschaften
| Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform sind gemäß Art. 6 Nrn. 3, 20, 22 und Art. 7 (BStBl I 97, 928) die § 19 Abs. 1 Nr. 2, § 112 und § 113a BewG, die Anteilsbewertungsverordnung und damit auch die gesonderte Feststellung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften weggefallen. Kapitalgesellschaften sind nicht mehr verpflichtet, die für die Feststellung der Anteilswerte erforderlichen Angaben zu liefern (ehemals § 4 Abs. 2 Anteilsbewertungsverordnung). Der nachfolgende Report beschäftigt sich mit der neuesten Darstellung der Anteilsbewertung durch die Finanzverwaltung und liefert die Leitsätze der aktuellen Rechtsprechung dazu. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig