01.05.1996 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Unentgeltliche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen zwischen Mitunternehmen
| Vor allem die Gesellschafter von Familienpersonengesellschaften werden sich darüber freuen. Gerade dort wird man begrüßen, das Institut der vorweggenommenen Erbfolge zur Regelung von Nachfolgeproblemen anwenden zu könne, ohne eine ertragsteuerliche Gewinnrealisierung befürchten zu müssen. Allerdings liegt darin eine gewisse Privilegierung des Mitunternehmers gegenüber einem Einzelunternehmer. Wenn letzterer einen Gegenstand seines Betriebsvermögens unentgeltlich seinem Sohn überträgt, der das Wirtschaftsgut anschließend selbst betrieblich nutzt, wird eine Entnahme einerseits und eine anschließende Einlage andererseits anzunehmen sein (vgl. Tz. 33 S. 2 vEE). Der Erwerber verfügt in diesem Fall aber über ein höheres Abschreibungsvolumen. Der erwerbende Mitunternehmer wird die Buchwerte seines Rechtsvorgängers in seinem Sonderbetriebsvermögen statt dessen fortzuführen haben. |
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