01.02.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Verfahrensablauf zwischen Bewertungsstelle und ErbSt-FA bei Bedarfsbewertung
| Grundbesitzwerte sind - unter sinngemäßer Anwendung der für die Feststellung von Einheitswerten des Grundbesitzes geltenden Vorschriften der Abgabenordnung - gesondert festzustellen (vergleiche § 138 Abs. 5 BewG). Sind an dem Grundstück mehrere Personen beteiligt, ist die gesonderte Feststellung nach § 179 Abs. 2 AO auch einheitlich durchzuführen. |
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