01.04.1998 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Vermögensübergang gegen wiederkehrende Leistungen vor dem 31. März 1997
| Die Grundsätze des Rentenerlasses zur einkommensteuerlichen Behandlung von Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen auf bestimmte Zeit (Mindestzeitrenten oder verlängerte Leibrenten bzw. dauernde Last) sind auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Vermögensübertragung vor dem 31. März 1997 wirksam geworden ist und Berechtigter und Verpflichteter übereinstimmend an der bisherigen steuerrechtlichen Beurteilung festhalten. |
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