01.05.2000 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Versorgungsbezüge sind bei freiwilliger Mitgliedschaft erbschaftsteuerfrei
| Versorgungsbezüge unterliegen nicht der Erbschaftsteuer, wenn sie auf einer freiwilligen Weiter- oder Höherversicherung bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung beruhen (FinMin NRW 20.12.99, S 3802 - 4 V A 2, n.v.). |
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