01.03.2000 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Zurechnung von Zinsen im Erbfall
| Von grundsätzlicher Bedeutung und Deutlichkeit sind folgende Aussagen der Rundverfügung der OFD Kiel zur Zurechnung von Zinsen im Erbfall (8.6.99, S 2252 A - St 111, DStR 2000, 27): |
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