01.02.2002 · Fachbeitrag · Freibetrag
Nicht bei Konkurs in Sperrfrist
| Wird Betriebsvermögen wegen eines Konkurses/Insolvenz innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall aufgegeben, entfällt der Freibetrag gemäß § 13 Abs. 2a ErbStG (FG Münster 19.7.01, 3 K 2387/98, Rev. BFH II R 60/01, EFG 01, 1511). (Abruf-Nr. 020096) |
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