· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger: Je nach Freibetrag stehen enorme Summen auf dem Spiel!
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Bei beschränkter Steuerpflicht gewährte § 16 Abs. 2 ErbStG in der bis zum 24.6.17 geltenden Fassung nur einen Freibetrag von 2.000 EUR. Die in Abs. 1 vorgesehenen deutlich höheren Freibeträge, die sich nach den persönlichen Verhältnissen zwischen dem Schenker/Erblasser und dem Erwerber richten, kamen hier nicht zur Anwendung. Erst mit Wirkung ab dem 25.6.17 hat der Gesetzgeber „auf Druck des EuGH“ die Freibetragsregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG angepasst. Der Musterfall geht auf die äußerst wechselhafte Entwicklung in diesem Bereich ein und zeigt auf, dass die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger einer weiteren europarechtlichen Klärung bedarf. |
1. Musterfall
Tochter T ist österreichische Staatsangehörige und wohnt seit dem Jahr 2017 in Österreich. Ihr verstorbener Vater V war ebenfalls österreichischer Staatsangehöriger und wohnte auch in Österreich. V war Eigentümer dreier zu Wohnzwecken vermieteter Grundstücke sowie eines unbebauten Grundstücks in Deutschland. V setzte in einem von ihm errichteten Testament die T zu seiner Alleinerbin ein. Seine Ehefrau E und seinen Sohn S setzte er auf den Pflichtteil. V verstarb im August 2020 in Österreich.
Bei den drei bebauten Grundstücken beliefen sich die Grundbesitzwerte insgesamt auf 1.600.000 EUR, bei dem unbebauten Grundstück auf 270.000 EUR. Außerdem hinterließ V ein mit seiner Ehefrau E zu eigenen Wohnzwecken genutztes Einfamilienhaus in Österreich im Wert von 1.200.000 EUR sowie Bankguthaben von 357.000 EUR. Im Jahr 2018 hatte er der T bereits Forderungen, die nicht durch inländischen Grundbesitz oder grundstücksgleiche Rechte gesichert waren, sowie verschiedene Kunstgegenstände und andere Wertgegenstände im Wert von insgesamt 600.000 EUR geschenkt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig