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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Fremdvergleich

    Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen

    | Ein Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen ist beim Fremdvergleich hinsichtlich seiner Hauptpflichten zu überprüfen. Wird zur Finanzierung eines solchen Kaufvertrags ein Darlehensvertrag mit einer Bank abgeschlossen, sind die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen auch dann nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, wenn der Verkäufer zugleich Sicherungsgeber ist (BFH 15.10.02, IX R 46/01, BFH/NV 03, 112). (Abruf-Nr. 021812) |