01.07.2000 · Fachbeitrag · Frühere Erwerbe
Überprogression und wieder auflebender Freibetrag bei mehreren Schenkungen
| Ein nach der Rechtsprechung des BFH „wieder auflebender“ Freibetrag kann für jeden Zehnjahreszeitraum nur einmal in Anspruch genommen werden. Zur Vermeidung einer aus anderen Gründen entstehenden Überprogression bei einer über zehn Jahre hinausgehenden Kette von Schenkungen (FG Köln 3.8.99, 9 K 4360/96 - Rev. BFH II R 78/99 -, EFG 2000, 277). |
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