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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Gemeinschaftliches Testament

    Die Auslegung der Formulierung "bei einem gemeinsamen Tod" im Ehegattentestament

    | Die Formulierung "bei einem gemeinsamen Tod" in einem gemeinschaftlichen Testament kann auslegungsbedürftig sein. Dabei ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften. Der gesamte Inhalt des Testaments einschließlich aller Nebenumstände, auch außerhalb des Testaments, sind heranzuziehen (OLG Schleswig-Holstein 2.11.03, 3Wx 47/02, Abruf-Nr. 041008). |