01.12.1993 · Fachbeitrag · Gesetzesänderung
Neuer Erbschaftsteuerfreibetrag nach StandOG für das Betriebsvermögen
| Der Steuerwert der Schenkung von Betriebsvermögen nach § 12 n.F. ErbStG nach Abzug des persönlichen Freibetrages gemäß § 16 ErbStG und vor Abzug des neuen Freibetrages beträgt 3 Mio. DM. Die Schenkungsteuer, nach der bisherigen Regelung, in der Steuerklasse I beläuft sich auf 12 Prozent = 360.000 DM. |
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