01.05.1998 · Fachbeitrag · Gesetzgebung/Finanzverwaltung
Auch erbschaftsteuerliche Gleichstellung von nichtehelichen mit ehelichen Kindern
| Mit dem Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder werden nach dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder bei der gesetzlichen Erbfolge (Mit-)Erben. Wie schon bisher beim Versterben der Mutter gilt dies nun auch nach dem Tod des Vaters. |
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