01.04.2000 · Fachbeitrag · Gestaltungsberatung
Vermächtnisse und Auflagen zur Erbschaftsteuerminimierung
| Ausgehend von einer „Normalfamilie“ mit zwei Kindern war die Verteilung des Vermögens der Eltern beim Versterben des ersten Ehegatten auf mehrere Köpfe unter Ausnutzung der Kinderfreibeträge schon immer ein Ansatz für die Minimierung der Erbschaftsteuer. Bislang bedienten sich die steuerlichen Berater dabei in erster Linie der Vermächtnisse, sofern Erbeinsetzungen der Kinder nicht gewollt waren. Doch die zunehmend restriktive Behandlung der Finanzverwaltung dieser Nachfolgeregelungen und damit verbundene steuerliche Nachteile haben nun eine Diskussion über Gestaltungsalternativen in Gang gebracht: Als erbschaftsteuerliches Gestaltungsmittel bietet sich die Auflage an. Es besteht also Anlass, Vermächtnisse und Auflagen näher ins Auge zu fassen und auf ihre Tauglichkeit als erbschaftsteuerliche Gestaltungsmittel hin zu untersuchen. |
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