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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · GmbH- Anteile

    Übertragung gegen Versorgungsleistungen

    | Mit einer Übertragung von GmbH- Anteilen gegen Versorgungsleistungen kann - im Gegensatz zur (teil)entgeltlichen Übertragung gegen Gleichstellungsgelder oder Schuldübernahme (§ 17 EStG) - die Versteuerung eines Veräußerungsgewinns vermieden werden (siehe dazu im Einzelnen den Beitrag in ErbBstg 03, 98). Der vorliegende Beitrag zeigt an einem Beispiel, worauf bei der unentgeltlichen Übertragung gegen Versorgungsleistungen zu achten ist. |