01.08.2002 · Fachbeitrag · Grundbucheinsicht
Mögliche Schadensersatzansprüche
| Es genügt, Tatsachen vorzutragen, die geeignet sind, das Grundbuchamt von der Verfolgung berechtigter Interessen (§ 12 GBO) zu überzeugen (LG Stuttgart Beschluss 21.11.01, 1 T 43/01, Zerb 02, 85). (Abruf-Nr. 020841) |
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