01.09.2003 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Erwerbsgegenstand bei einem Kaufrechtsvermächtnis
| Bei Kaufrechtsvermächtnissen, die ein Grundstück betreffen, ist die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG (Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkung unter Lebenden) ungeachtet der BFH- Entscheidungen vom 6.6.01 (BStBl II, 605, 725) anzuwenden (FinMin Baden- Württemberg 23.6.03, 3 - S 4505/16, DStR 03, 1169). (Abruf-Nr. 031760) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig