01.04.2001 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Rückgängigmachung einer mittelbaren Grundstücksschenkung
| Wird eine mittelbare Grundstücksschenkung, dadurch rückgängig gemacht, dass der inzwischen als Eigentümer eingetragene Beschenkte das Grundstück an den Schenker überträgt und auflässt, ist dieser Erwerb des Schenkers steuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 GrEStG. Die Steuer ist nach dem Grundstückswert gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 138 Abs. 3 BewG zu bemessen (FG Rheinland-Pfalz 6.4.00, 4 K 2932/98, n.rkr., EFG 00, 803). (Abruf-Nr. 000687) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig