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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Grundstücksbewertung

    Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

    | Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis ist auch dann möglich, wenn der Kauf nicht innerhalb eines Jahres vor oder nach dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt stattgefunden hat (BFH 2.7.04, II R 55/01, Abruf-Nr. 042079). |