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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Grundstücksschenkung

    Zeitpunkt der Ausführung

    | Ausgeführt i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist eine Zuwendung nicht schon mit dem Schenkungsversprechen, sondern erst mit dem rechtswirksamen Vermögensübergang der versprochenen Leistung. Für Grundstücksschenkungen gelten jedoch interessante Ausnahmen, wie die folgenden Entscheidungen zeigen: |