01.08.2004 · Fachbeitrag · Grundstücksübertragung
Gestaltung von Mietverträgen nach Grundstücksübertragungen
| Der BFH hat sich zuletzt in drei Entscheidungen zur Übertragung von Grundstücken unter Vorbehalt eines dinglich gesicherten Nutzungsrechtes bei gleichzeitigem Abschluss eines Mietvertrages geäußert (BFH 10.12.03, IX R 12/01, Abruf-Nr. 040878; BFH 17.12.03, IX R 60/98, Abruf-Nr. 040876; BFH 17.12.03, IX R 56/03, Abruf-Nr. 040877). Regelmäßig liegt bei der Übertragung von Grundstücken und der nachfolgenden Vereinbarung eines Mietverhältnisses kein Gestaltungsmissbrauch vor. Denn die Übertragung der Immobilie (entgeltlich, unentgeltlich oder gegen Versorgungsleistungen) ist stets von der (nachfolgenden) Vermietung zivilrechtlich und wirtschaftlich unabhängig. Beide Vorgänge sind deshalb auch steuerlich getrennt zu beurteilen. |
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