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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Grundstücksübertragung

    Lebzeitige Übertragung eines Familienwohnheims

    | Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist die lebzeitige Übertragung eines Miteigentumsanteils oder des gesamten Eigentums eines im Inland gelegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses auf den Ehepartner schenkungsteuerfrei, wenn sich in diesem Haus der Mittelpunkt des familiären Lebens befindet. Wird die Immobilie jedoch vererbt, ist diese Immobilie nicht erbschaftsteuerfrei, ihr Steuerwert erhöht den steuerpflichtigen Erwerb des erbenden Ehepartners. |