01.05.1995 · Fachbeitrag · Hessisches Finanzgericht
Steuerklassenwahlrecht beim Berliner Testament entfällt, wenn überlebender Ehegatte berechtigt neues Testament verfaßt
| § 15 Abs. 3 ErbStG erlaubt analog zur Regelung bei Vorerbschaft/Nacherbschaft auf Antrag die Anwendung der günstigeren Steuerklasse. Die Klage stützte sich im wesentlichen auf eine den Gesetzeswortlaut vorteilhafter interpretierende Kommentierung von Meincke (ErbStG 10. Aufl. § 15 Rn. 30: "Es leuchtet nicht ein ....), die sich ihrerseits auf eine Entscheidung des BFH (BStBl II 83, 44) berufen kann. |
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