· Fachbeitrag · Steueroptimierung
Ausschlagungen und Pflichtteilsansprüche als postmortale Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
von Dr. Thomas Stein, Rechtsanwalt/Steuerberater, Ulm
| Die erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung betrifft zunächst die Zeit vor dem Erbfall. Hier ist eine frühzeitige Planung unerlässlich, und es sollten möglichst umfassende Regelungen getroffen werden. In der Realität kommt es dann aber doch meist etwas anders. Treten hier Fallgestaltungen auf, die in der Planung nicht bedacht wurden, oder fehlt es an einer Planung insgesamt, so kann durch Ausschlagungen oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen noch postmortal steuergestaltend eingegriffen werden. |
1. Zielsetzung postmortaler Gestaltungen
Postmortale Gestaltungen haben zum Ziel, für Erwerbe von Todes wegen eine Verteilung auf mehrere Steuerpflichtige zu erreichen, um Freibetrags- oder Steuersatzoptimierungen zu erreichen. Ebenso können dadurch Vermögenswerte bereits auf Nachfolgegenerationen übertragen werden ‒ ohne einen steuerpflichtigen Zwischenerwerb.
2. Geltendmachung des Pflichtteils als Gestaltungsmittel
In verschiedenen Varianten wirkt sich die Geltendmachung des Pflichtteils steuerlich positiv aus.
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