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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Höfeordnung

    Abfindungsanspruch des Miterben, der nicht Hoferbe geworden ist

    | Der Abfindungsanspruch eines Miterben, der nach Höfeordnung nicht Hoferbe geworden ist, ist in analoger Anwendung des § 12 Abs. 2 S. 3 HöfeO nach billigem Ermessen zu erhöhen, wenn die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der für die Abfindung maßgeblichen Bemessung des Hofeswertes nicht mehr hinreichend zum Ausdruck kommt (BGH 17.11.00, V ZR 334/99, WM 01, 516). (Abruf-Nr. 010411) |