01.01.2000 · Fachbeitrag · Landgericht
Mitwirkung des Testamentsvollstreckers bei Umwandlung einer Gesellschaft
| Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, an der Umwandlung einer Gesellschaft mitzuwirken, deren Anteile sich im Nachlassvermögen befinden. Wenn den Erben dabei keine neuen - weitergehenden - persönlichen Verpflichtungen auferlegt werden, benötigen die Umwandlungsbeschlüsse nicht deren Zustimmung. |
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