· Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen ‒ ein herausforderndes Tätigkeitsfeld
von RA FA Erbrecht Giuseppe Pranzo, LL. M., Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Stuttgart
| Das erbrechtliche Gestaltungsmittel der Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Unternehmer die Aufrechterhaltung seines Unternehmens auch über den Tod hinaus. Vor allem jedoch ermöglicht die Testamentsvollstreckung dem Unternehmer eine über den Tod hinausreichende Einflussnahme. Es liegt auf der Hand, dass diesem Gestaltungsmittel im unternehmerischen Bereich daher eine sehr hohe praktische Bedeutung zukommt. |
1. Grundsätzliche Bedeutung der Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
Verschiedene Gründe können den Unternehmer dazu bewegen, eine sich auf das Unternehmen erstreckende Testamentsvollstreckung anzuordnen. Häufig möchte der Unternehmer Streitigkeiten zwischen den (weichenden) Erben vermeiden. Aber auch dann, wenn die Erben noch nicht geschäftserfahren genug sind, um das Unternehmen zu führen, oder wenn das Unternehmen vor dem Zugriff von Eigengläubigern der Erben geschützt werden soll, ist die Testamentsvollstreckung das Mittel der Wahl. Denn gemäß § 2214 BGB können Gläubiger der Erben, die nicht zu den Nachlassgläubigern gehören, sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten.
2. Spannungsverhältnis zwischen Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen ist jedoch nicht unproblematisch anzuordnen und durchzuführen. Es wirkt nahezu beunruhigend, dass viele Verfügungen von Todes wegen ohne nähere Differenzierung die Anordnung einer Testamentsvollstreckung vorsehen, obwohl sich Personengesellschaftsanteile im Nachlass befinden. Das Spannungsverhältnis zwischen dem Erbrecht und dem Handels- und Gesellschaftsrecht wird in der Praxis häufig übersehen, was fatale Folgen bis hin zur schlichten Unwirksamkeit der Testamentsvollstreckung haben kann.
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