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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Lebensgemeinschaft

    Keine erbschaftsteuerliche Privilegierung

    | Nicht ernstlich zweifelhaft ist, dass der Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft verfassungsgemäß erbschaftsteuerrechtlich nicht als Ehegatte anzusehen ist (FG Düsseldorf 1.12.03 , 4 V 4529/03 A (Erb), rkr., Abruf-Nr. 040977). |