01.01.2004 · Fachbeitrag · Lebensversicherung
Steuerentstehung bei verzögerter Auszahlung einer Lebensversicherung?
| Die Erbschaftsteuer für Ansprüche, deren Fälligkeitszeitpunkt unbestimmt ist, entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG erst mit dem Eintritt des die Fälligkeit bestimmenden Ereignisses und nicht im Zeitpunkt des Todes des Erblassers (BFH 27.8.03, II R 58/01, Abruf-Nr. 032591). |
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