01.03.2005 | Leibrente
Überschussprognose
Zur Vornahme der Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort beginnenden Leibrente (BFH 16.9.04, X R 25/01, Abruf Nr. 043305). |
Sachverhalt
Die Klägerin schloss 1993 mit einer Versicherung zwei Verträge über die Zahlung von Leibrenten gegen Einmalzahlung (Zahlung der Einmalbeträge am 2.4.93) ab. Die Rentenzahlungen waren halbjährlich bis zum Tod des längstlebenden Rentenberechtigten, mindestens aber für 15 Jahre zu zahlen.
Als weitere Rentenberechtigte setzte die Klägerin für jeden Vertrag eine weitere ältere Person ein. Die Klägerin finanzierte die Einmalbeiträge durch Bankdarlehen, die sie mit einer gleichzeitig abgeschlossenen Risiko-Lebensversicherung und ihren Ansprüchen aus den Rentenverträgen absicherte.
Das FA berücksichtigte für 1993 und 1994 die – insbesondere durch Bankzinsen – erklärten Werbungskosten nicht, da kein Totalüberschuss zu erwarten sei. Die Beteiligten stritten ferner über
- die anzusetzende Lebenserwartung der Klägerin,
- die Höhe des für die Überschussprognose maßgeblichen Ertragsanteils
- und die Frage, ob die Beiträge zur Risikolebensversicherung in die Überschussprognose einzubeziehen sind.
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