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  • 01.04.1996 · Fachbeitrag · LV-Finanzierung

    Rechtsfolgen einer Darlehenstilgung durch den Schenker nach gemischter Schenkung

    | Eine weitere Leseranfrage betrifft die Tilgung von Darlehen, die durch Lebensversicherungen abgesichert sind, durch die schenkenden Eltern. Es handelt es sich dabei um mit insgesamt 16 Mio DM belastete Immobilien, die unter Nießbrauchsvorbehalt weitergegeben werden sollen. Um den Kausalzusammenhang mit den zur Sicherheit für die Bankdarlehen abgeschlossenen Lebensversicherungen nicht aufzuheben und deren steuerliche Auswirkungen nicht zu gefährden, sollen die beschenkten Kinder auch die Lebensversicherungen übernehmen und die Ansprüche hieraus an die Banken abtreten. Die Tilgung der Annuitätendarlehen soll den Eltern obliegen, weil den Kindern aufgrund des Nießbrauchs hierfür die Mittel fehlen. |