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  • 01.02.2006 | Mittelbare Grundstücksschenkung

    Übertragung von Privatvermögen zum Nulltarif

    von Prof. Joseph Ammenwerth, Nordkirchen

    Wenn ein Kind schon über ein sehr teures, exklusives, unbebautes Grundstück verfügt, auf dem ein Gebäude zu eigenen Wohnzwecken errichtet werden soll, so können in der Regel Baukosten in fast unbegrenzter Höhe zugewendet werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Dies liegt daran, dass das Grundstück nach Fertigstellung der Baumaßnahme nicht mit dem Ertragswert, sondern mit dem Mindestwert angesetzt wird und dieser Mindestwert dem Grundstückswert vor Beginn der Baumaßnahme entspricht. 

     

    Beispiel

    Dr. med. dent. Siggi Goldfinger (S) hat in 2002 von seinem Vater Dr. med. Volker Goldfinger (V), Witwer, 205.000 EUR in bar zur freien Verfügung geschenkt bekommen. S hat das Geld nicht in seine Praxis investiert – wovon V ausgegangen war –, sondern zur teilweisen Bezahlung einer Bauparzelle in Münster verwendet, auf der er laut Bebauungsplan ein Einfamilienhaus errichten kann. Die Bauparzelle hat eine Fläche von 700 m2. Auf Grund einer Anfrage beim Gutachteraus­schuss wurde S vor Ankauf mitgeteilt, dass der Bodenrichtwert vom 1.1.96 in der betreffenden Gegend umgerechnet 500 EUR/m2 betrage. Dieser Bodenrichtwert sei hier bei Grundstücken unter 1.000 m2 durchgängig, also ohne Zu- und Abschläge anzusetzen. S fand daher den Kaufpreis von 350.000 EUR angemessen. Den Restkaufpreis von 145.000 EUR sowie die Nebenkosten bezahlte S mit einem Hypothekendarlehen. 

    In 2003 hat S Frau Dr. med. vet. Susi Staal geheiratet. Es sollte nunmehr mit dem Bau des Hauses begonnen werden. V will der Familie von S helfen und die Baukosten für die Errichtung des Einfamilienhauses schenken. Diese werden nach der Planung des Architektenbüros Prof. Dielmann vom 17.5.03 ca. 225.000 EUR betragen. Unter Zugrundelegung des örtlichen Mietspiegels wird sich für das Einfamilienhaus im Zeitpunkt der Fertigstellung voraussichtlich eine ortsübliche Jahresmiete von 15.000 EUR ergeben. Das Einfamilienhaus soll nach Fertigstellung von S und seiner Frau ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. 

     

    Nach Rücksprache mit seinem Steuerberater trifft V mit S folgende auszugsweise wiedergegebene privatschriftliche Vereinbarung: 

     

    Musterformulierung

    “... Der Geldbetrag von 225.000 EUR ist nur dazu bestimmt, dass der Bedachte damit die Baukosten seines Einfamilienhauses, errichtet nach den Plänen des Architekten Dielmann, auf dem Grundstück Münster, Himmelreichallee 13 begleicht. Sollte die Verwendungsauflage nicht eingehalten werden, ist der Geldbetrag an den Schenker zurückzuzahlen ...”